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  • Wieso wurde der Verlauf des Radschnellweges am Zentralklinikum Lörrach bereits festgelegt?
    Im Wiesental gibt es eine Vielzahl an Verkehrsplanungen, welche miteinander abzustimmen sind. Der Neubau des ZKL bringt auch eine Veränderungen der Verkehrströme micht sich. Am Zentralklinikum Lörrach werden neben B317 und L138 auch die Schienenwege überplant. Damit dort eine ausreichende Berücksichtigung der Radschnellverbindung gewährleistet wird, war die dortige Führung vorrangig festzulegen.
  • Die B317 und die S-Bahn-Linien werden mehrspurig ausgebaut. Ist wirklich Platz für eine Radschnellverbindung?
    Um alle Verkehrsprojekte im Wiesental miteinander harmonisieren zu können bedarf es der engen Abtimmung aller Projekte. Für die RSV bestehen verschiedene Variantenüberlegungen, welche alle mit den anderen Planungen vereinbar sind.
  • Ziel des RS 7 ist unter anderem die Stärkung des Radverkehrs bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Personenverkehrs. Trotzdem soll die B 317 vierspurig geplant werden. Wird das ganzheitlich betrachtet oder jede Straßenform für sich?
    Die Umstiegswirkung von Kfz- auf Radverkehr soll vor allem dadurch erreicht werden, das bestmögliche Angebot für den Radverkehr zu bieten. Gelingt dies, besteht ein hohes Potential für Umsteigende. Die verschiedenen Verkehrsprojekte im Wiesental werden immer wieder miteinander abgestimmt.
  • Inwieweit werden die Bedürfnisse von Autofahrenden mitbedacht?
    Wer einen Radschnellweg plant, plant für Radfahrende. Dabei liegt immer der Fokus auf dem Radverkehr. Zielkonflikte verschiedener Verkehrsteilnehmer werden jedoch berücksichtigt.
  • In der Machbarkeitsstudie war eine Variante entlang der Wiese enthalten, wieso wird diese in großen Abschnitten nicht mehr berücksichtigt?"
    Aus Gründen des Gewässerschutzes wird die Wiesenvariante in großen Teilen nicht weiter berücksichtigt.
  • Es gab in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Verkehrsgutachten im Landkreis Lörrach, z.B. zum Zweckverband Regio S-Bahn. Werden diese auch herangezogen für Ihre Planungen?"
    Wir stehen mit allen Kommunen und weiteren Planungsbüros in direktem Kontakt. Für die Vorbereitung und Bewertung der unterschiedlichen Trassenvarianten wurden uns auch bereits Informationen über zahlreiche Gutachten und Planungsvorhaben aus den Kommunen und dem Landkreis übermittelt. Von daher gehen wir davon aus, dass wir hier über eine gute Grundlage verfügen.
  • Können Radschnellwege wirklich durch Gewerbegebiete geführt werden?
    Aus anderen Projekten sind Kennzahlen der Verträglichkeit von Rad- und Schwerverkehr bekannt. Diese werden an den relevanten Punkten des Projektes im Wiesental mit der tatsächlichen und zu erwartenden Situation durch den Radschnellweg abgeglichen.
  • Konkurriert dieses Projekt mit anderen Radwegprojekten wie z.B. Steinen Weitenau?
    Durch den Radschnellweg soll der Radverkehr und das Radverkehrsnetz im Landkreis und besonders im Wiesental gestärkt werden. Daneben ist es natürlich aber auch wichtig, dass kommunal weitere Radwege realisiert werden. Bezüglich Steinen-Weitnau liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg, da dieser Abschnitt als straßenbegleitender Radweg entlang einer Landesstraße eingerichtet werden muss. Der Lückenschluss dort ist aber bekannt.
  • Gibt es einen Zeitplan für die einzelnen Planungsphasen?
    Die Vorzugstrasse soll voraussichtlich Mitte 2022 festgelegt werden. Anschließend erfolgen die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung und die Bauvorbereitungen. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der Bau in circa sechs bis acht Jahre beginnen kann. Es ist jedoch durchaus möglich, dass einzelne Streckenabschnitte früher realisiert werden können.
  • Wie kann der Radschnellweg nicht nur Autos, sondern auch Züge entlasten?"
    Um Züge entlasten zu können oder Synergien zwischen beiden Verkehrsmitteln zu schaffen, ist die zentrale Führung durch Ortsmitten ein wichtiger Aspekt.
  • Ist es möglich die Umsetzungszeit zu verkürzen oder zu beschleunigen?
    Die Planungen der Radschnellverbindung sind an bestimmte Planungsschritte, Abstimmungen und Genehmigungsverfahren gebunden. Wenn für einzelne Abschnitte keine Genehmigungsverfahren notwendig sind, wäre es denkbar, diese schneller realisieren zu können. Für die festgelegten Planungsschritte, wie das Planfeststellungsverfahren oder die Klärung von naturschutzrechtlichen Fragen, muss jedoch aufgrund der Komplexität und der Abstimmung mit anderen Behörden ein entsprechender Zeitrahmen eingeplant werden. Eine hohe Akzeptanz der beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit stärken die Umsetzung des Projekts. Daher findet eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planungen statt. Denkbar ist, nach der Planung und Genehmigung geeignete Streckenabschnitte früher zu realisieren.
  • Kann man leichter zu bauende Abschnitte des RS7 mit der Inbetriebnahme vorziehen, oder muss alles auf einmal in Betrieb gehen?"
    Die Radschnellverbindung soll natürlich schnellst möglichst umgesetzt werden, aber durch die notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren wird davon ausgegangen, dass der Bau in circa sechs bis acht Jahre beginnen kann. Es ist jedoch durchaus möglich, dass einzelne Streckenabschnitte früher realisiert werden können.
  • Mit welcher Priorität innerhalb der Fachbereiche wird die Planung ausgeführt?
    Die Radschnellverbindung genießt sowohl seitens des Landkreises als auch seitens der beteiligten Kommunen eine hohe Priorität. Zeichen hierfür sind z.B. öffentliche Auftaktveranstaltung im Dezember 2021 sowie die Onlinebeteiligung. Auf Seiten des Landkreises wurde der Stellenumfang auch mit Blick auf die Planung der Radschnellverbindung erhöht. Dennoch ist die RSV nicht unser einziges Projekt und wir arbeiten daran, die Radinfrastruktur insgesamt im Landkreis zu verbessern.
  • Wie viele Kilometer haben die einzelnen Varianten?
    Aufgrund der Vielzahl an derzeit noch möglichen Verknüpfungen einzelner Variantenabschnitte untereinander lassen sich konkrete Wegelängen zum jetzigen Zeitpunkt nur schwerlich ermitteln.
  • Ist eine Kombination der Trassen möglich?
    Ja. Die verschiedenen Varianten werden streckenweise miteinander verglichen. Dabei wäre auch eine abschnittsweise Kombination verschiedener Varianten denkbar.
  • Warum geht die Strecke manchmal am Damm lang und manchmal nicht?
    Es werden unterschiedliche Varianten auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Insbesondere im Bereich der Wiese bestehen häufig Ausschlusskriterien zur Umsetzung einer Radschnellverbindung. Diese stehen in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Ausbauflächen für die Radschnellverbindung oder Planungsvorhaben wie Deichertüchtigungen oder Renaturierungsmaßnahmen.
  • Unebenheiten durch Wurzeln benachbarter Bäume sind ein großes Problem, wenn man schnell fahren will. Viele Radwege sind nach wenigen Jahren Buckelpisten. Was planen Sie, um dies zu unterbinden?"
    Generell werden höchste Anforderungen an die geplanten Radschnellverbindungen gestellt, damit diese auch langfristig einen hohen Fahrkomfort bieten. Dabei handelt es sich ausschließlich um asphaltierte bzw. betonierte Strecken, deren Unterbau bei möglichen Problemen durch umgebende Bäume bestmöglich gegen Wurzelaufbrüche gesichert werden soll. Zudem soll auch die Wartung und Instandhaltung der Radwege gesichert werden. Auch bestehende Verbindungen werden auf eine Einhaltung der hohen Standards hin verbessert.
  • Wie wird die Anbindung nach der Schweizer Grenze aussehen?
    Dazu ist das Planungsteam im Gespräch mit der Stadt Basel sowie der Gemeinde Riehen in der Schweiz. Momentan wird auf beiden Strecken der Anschluss an das Schweizer Radwegenetz gewährleistet . Alle Varianten berücksichtigen eine Anbindung an Basel.
  • Ist es angedacht, den Radschnellweg irgendwann Richtung Hausen / Zell zu verlängern?"
    Derzeit verfügt der Abschnitt nach Hausen nicht über die nötigen Potenziale, um eine Radschnellverbindung zu verwirklichen. Ausgeschlossen ist dies für die Zukunft, bei z.B. deutlich verstärktem Radverkehrsaufkommen, nicht. Eine Anbindung kann dabei bspw. auch über Planungen im Rahmen eines kommunalen Radverkehrskonzeptes erfolgen.
  • Ist zusätzliche Versiegelung besonders im Bereich der Wiese notwendig?
    Ob entlang der Wiese zusätzliche Flächen versiegelt werden, steht erst mit der festgelegten Vorzugsvariante fest. Etwaige Versiegelungen an der Wiese würden nur in enger Abstimmung mit dem Fachamt für Gewässerschutz erfolgen.
  • Wie werden die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigt?
    Im Rahmen solcher Bauprojekte werden diese Belange durch die Landschaftsplanung vertreten. Deren Aufgabe ist es, unter Berücksichtigung der menschlichen Bedürfnisse, Vorschläge für eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Entwicklung von Natur und Landschaft zu erarbeiten. Der Landschaftsplanung stehen dabei verschiedene Instrumente zur Verfügung.
  • Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
    Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die zu erwartenden Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Schutzgüter des UVP-Gesetzes ermittelt, beschrieben und bewertet. Es wird dadurch das umweltfachliche Konfliktpotenzial der einzelnen Varianten dargestellt. Die UVP ist somit ein wichtiges Instrument zur Ermittlung einer Vorzugsvariante.
  • Was sind die Schutzgüter des Umweltverträglichkeitsprüfung-Gesetztes?
    Die Schutzgüter sind: - Menschen - Tiere / Pflanzen und deren Lebensräume - Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft - Landschaft - Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Was ist ein Scoping-Verfahren?
    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dient das Scoping der Verständigung der Beteiligten über den inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsumfang der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die betroffenen Städte und Gemeinden, die Umweltfachbehörden und die Umweltverbände haben während des Verfahrens die Möglichkeit, dazu Anregungen und Hinweise zu geben.
  • Was sieht die Landschaftsplanung im weiteren Planungsprozess vor?
    Im weiteren Verlauf der Planung werden Maßnahmen zur Vermeidung/Minimierung von Beeinträchtigungen für die Umwelt geprüft. Ziel davon ist es, die Auswirkungen des Vorhabens so gering wie möglich zu halten. Nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Diese Ausgleichsmaßnahmen erhalten als Teil des sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) im Rahmen der Planfeststellung Rechtsverbindlichkeit und sind damit verpflichtend umzusetzen.
  • Wie wird der Mensch als Schutzgut in der Planung berücksichtigt?
    Der von der Bundesstraße ausgehende Lärm und wie dies die Radfahrer/innen beinträchtigen kann, soll untersucht werden. Mit dem neuen Radschnellweg soll der Fokus auf dem Fahrkomfort der Radfahrer/innen liegen. Daher wird aufgenommen, dass z. B. auch das Blenden der Autolichter in der weiteren Planung berücksichtigt werden soll. Beide Aspekte fließen - neben anderen - in den Variantenvergleich ein.
  • Wird die Trasse auch durch den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt?
    In einigen Streckenabschnitten wir die gemeinsame Nutzung durch Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu vermeiden sein. Das Standardmaß hierfür beträgt 5 m, sodass auch Begegnungs- und Überholverkehr möglich ist.
  • Wie wird die Sicherheit des Radschnellwegs entlang landwirtschaftlicher Flächen gewährleistet?
    Es gibt verschiedene Führungsformen, die in den Hinweisdokumenten (z.B. H-RSV 2021 der FGSV) zu Radschnellverbindungen aufgelistet sind. Es wird beispielsweise berücksichtigt, ob die Fläche dauerhaft oder nur zu Erntezeiten von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, entweder breite Radwege mit Zulassung für landwirtschaftliche Fahrzeuge oder breite landwirtschaftliche Wege mit einem separaten Radweg. PGV wird sich die Flächen genau ansehen, ist aber auch auf eine Kooperation mit der Landwirtschaft angewiesen. Diese kann wichtige Informationen zu den Strecken geben.
  • Gibt es für Radschnellverbindungen eigene Verkehrsregeln?
    Es handelt sich bei einer Radschnellverbindung nicht um neue Führungsformen, sondern es wird mit Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen gearbeitet. Daher gelten, wie auf allen anderen Straßen ebenfalls, die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO.
  • Werden auf dem Radschnellweg besonders hohe Geschwindigkeiten gefahren?
    Der Radschnellweg hat sein Augenmerk nicht auf besonders hohen Geschwindigkeiten, sondern auf einer hohen Verbindungsqualität, welche ein direktes und gleichmäßiges Vorankommen ermöglicht.
  • Kann der Radschnellweg auch durch S-Pedelex mit bis zu 45 km/h befahren werden? Sind Konflikte nicht vorprogrammiert?
    Radschnellwege werden bei freier Trassierbarkeit so geplant, dass sie mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h sicher befahren werden können. Eine Auslegung auf eine Planungsgeschwindigkeit von 45 km/h ist nach den bundesweiten Regelwerken und den Standardvorgaben des Landes Baden-Württemberg aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen, da dann die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen langsameren und schnellen Radfahrenden sehr groß werden würden. Zudem würden durch die dann erforderlichen größeren Trassierungselemente die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie weitere Belange deutlich größer werden. Unabhängig davon gelten nach bundesdeutschem Recht die schnellen E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h als Kleinkrafträder und nicht als Fahrräder. Sie sind standardmäßig auf Radwegen nicht zugelassen. Für geeignete Abschnitte können in Ausnamefällen schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) durch eine zusätzliche Beschilderung zugelassen werden. Dies wird in einem Einzelfall in Tübingen in Verbindung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h praktiziert. Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen erforderlich sein werden, kann zum jetzigen Stand noch nicht beantwortet werden.
  • Wie kann man die Entwicklung hin zur vermehrten Nutzung von e-bike mit Radschnellwegen vereinen?
    Ein wesentliches Potenzial für Radschnellwege ergibt sich aus der jährlich deutlich ansteigenden Nutzung von Fahrrädern mit Elektrounterstützung. Über 95 % der in Deutschland verkauften E-Bikes sind Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h, auch weitere E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h können auf Radschnellwegen problemlos zugelassen werden. Nur rund 0,5 % aller in Deutschland verkauften E-Bikes entfallen auf die schnellen E-Bikes, die auf 45 km/h ausgelegt sind (Quelle: Zweirad-Industrie-Verband, Verkaufszahlen für 2019). Insofern unterstützen Radschnellwege bereits heute die Elektromobilität mit dem Rade in großem Maße.
  • Wie groß ist die Zeiteinsparung für Radfahrende?
    Durch eine möglichst direkte Streckenführung und möglichst wenig Beeinträchtigungen durch bzw. an Knotenpunkten mit Kfz-Verkehr sollen die Zeitverluste für Radfahrende zur derzeitigen Situation reduziert werden. Eine genaue Angabe der Zeiteinsparung kann erst in der vertieften Projektierung gegeben werden. Durch den Ausbau der Strecken gemäß den „Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in BW“ steht neben der Zeiteinsparung jedoch auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die damit verbundene Mobilisierung von neuen Radfahrenden zentral im Fokus.
  • Wie hoch ist das Potential, dass Menschen vom Auto auf das Rad umsteigen?"
    Mit dem Radschnellweg soll das Radfahren noch attraktiver gemacht werden und so Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad bewegen. Dies ist im Zusammenspiel mit dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu sehen. So sollen insgesamt die Alternativen zum Autofahren attraktiver werden. Eine Potenzialanalyse zur Nutzung des Radschnellweges wurde in der Machbarkeitsstudie zum RS 7 durchgeführt.
  • Muss der gesamte Radschnellweg beleuchtet werden?
    Innerorts ist eine ortsfeste Beleuchtung grundsätzlich vorzusehen. Außerorts ist eine ortsfeste Beleuchtung wünschenswert. An Problemstellen ist sie zwingend erforderlich. Zur Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Belangen ist eine dynamische, bedarfsgesteuerte Beleuchtung möglich.
  • Wie sieht es bei Schnee mit Räumungszeiten aus?
    Es gibt hohe Anforderungen an Wartung und Instandhaltung sowie den Winterdienst, die durch die Qualitätsstandards für Radschnellwege vorgegeben werden. Die Wege werden regelmäßig gewartet und gereinigt. Die genauen Zuständigkeiten werden hierzu noch mit den Gemeinden und Straßenmeistereien abgestimmt.
  • Sind entlang der Strecke Fahrradabstellplätze geplant?
    Natürlich ist es bei verstärkten Radverkehr zentral, auch Fahrradabstellmöglichkeiten zu haben. Die Errichtung von sicheren und komfortablen Abstelleinrichtungen an wichtigen Quell- und Zielorten liegt in kommunaler Hand.
  • Welchen Oberflächenbelag wird es geben?
    Zum aktuellen Stand der Planungen sind noch keine Details zum Belag beschlossen. Jedoch wird der Radschnellweg asphaltiert sein. Zudem soll ein Belag, der wenig Abrollwiderstand verursacht, verwendet werden
  • Wird die Radschnellverbindung nur für den Radverkehr oder auch für den Fußgängerverkehr nutzbar?
    Bei der Planung der Radschnellverbindung wird versucht, den Radverkehr vom Fußverkehr weitestgehend zu trennen. Auf den Strecken, auf denen es regelmäßigen Fußverkehr gibt, muss dieser immer mitgedacht werden. Hier sollten parallele Fußwege zur Radschnellverbindung verlaufen.
  • Gibt es Unfallstatistiken, die gängige Radwege und die neuen Radschnellwege vergleichen? Wie sieht es mit hohen Geschwindigkeiten aus?"
    Da es in Deutschland bisher kaum fertiggestellte Radschnellverbindungen gibt, sind uns noch keine vergleichenden Statistiken von Radwegen und Radschnellverbindungen bekannt. Unfälle passieren meist an Kreuzungen und Einmündungen. Daher könnte man davon ausgehen, dass die Unfallsituation auf Radschnellverbindungen weniger kritisch ist als auf normalen Radwegen. Konkrete Statistiken sind aber auch hierfür bisher noch nicht bekannt. Radschnellverbindungen werden bei freier Trassierbarkeit so geplant, dass sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h sicher befahren werden können. Diese Geschwindigkeit wird jedoch nur selten gefahren. Das Ziel der Radschnellverbindung ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Durch den hohen Qualitätsstandard, wie der Breite beispielsweise, ist davon auszugehen, dass die Unfallzahlen geringer ausfallen. Konkrete Statistiken zu Unfällen bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h sind zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
  • Was möchten Sie tun, um Autofahrende von der unerlaubten Nutzung abzuhalten?"
    Um den Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen zu verringern gibt es verschiedene Lösungen: Z.B. Einbahnstraßen, gegenläufige Einbahnstraßen oder auch Pollersperren. Damit kann man den Durchgangsverkehr unterbinden, aber den Verkehr zu den anliegenden Zielen durchaus ermöglichen. Wichtig ist es, in den Fahrradstraßen keinen Durchgangsverkehr zu haben. Die Nutzung von ausgewiesenen Radwegen für den Kfz-Verkehr ist verkehrsrechtlich untersagt. Im Zweifelsfalle müssen Durchfahrtssperren mit ausreichender Durchlassbreite für den Radverkehr angebracht werden. Letztendlich ist die Umsetzung auch eine Frage der Kontrolle.
  • Wie kann man Trassenabschnitte, die durch Bereiche mit schlechter sozialer Kontrolle führen, zum Beispiel in dunklen Abendstunden, sicher machen?"
    (Soziale)Sicherheit ist ein zentrales Kriterium in der Bewertung der zukünftigen Wegeführung der Radschnellverbindung. Angsträume sollen möglichst vermieden werden. Häufig lässt sich das über eine gute Ausleuchtung erreichen, z.B. werden Unterführungen entsprechend hell ausgestaltet werden. Auch werden Streckenabschnitte in besiedelten Gebieten vor dem Aspekt der sozialen Sicherheit besser bewertet. Weiterhin wird im Rahmen der Planungen ein Beleuchtungskonzept erstellt.
  • Wer plant den Radschnellweg? Welches Mitspracherecht haben die Kommunen?
    Der Landkreis Lörrach hat gemeinsam mit der Stadt Schopfheim, der Gemeinde Maulburg, der Gemeinde SteineN und der Stadt Lörrach eine Planungsvereinbarung getroffen. Der Landkreis trägt die Planungsverantwortung, stimmt alle Schritte eng mit den kommunalen Vertretern ab und garantiert den gegenseitigen Informationsaustausch. In der Projektgruppe (Vertretende des Landratsamtes sowie der Städte und Gemeinden) werden die nächsten Schritte bestimmt, Ergebnisse diskutiert und gemeinsam am Projektfortschritt gearbeitet.
  • Dürfen die Kommunen selber entscheiden, wo der Radschnellweg verlaufen soll?"
    Derzeit wird eine rein fachliche Bewertung der möglichen Varianten durchgeführt. Variantenvorschläge kommen aus der Machbarkeitsstudie, Vor-Ort-Begehungen sowie dem Austausch der einzelnen Kommunen. Die einzelnen Varianten werden dann anhand verschiedener Kriterien bewertet und miteinander verglichen. Die schlussendliche Festlegung der Vorzugstrasse wird auch in den Gemeinderäten und im Kreistag abgestimmt.
  • Haben sich die Gemeinderäte per Beschluss schon auf eine Trasse festgelegt?
    Bisher gibt es außer am Zentralklinikum noch keine Festlegung in einem der Gemeinderäte zum zukünftigen Trassenverlauf.
  • Mit welchen Kosten wird gerechnet und in welcher Höhe beteiligen sich sie einzelnen Kommunen?
    Die Planung wird zu 87,5% von Bund und Land gefördert. Nach derzeitigem Stand ist eine ähnliche Förderhöhe auch für den Bau vorgesehen. Bei den Planungskosten wurden die noch offenen Kosten zwischen dem Landkreis und den Kommunen hälftig aufgeteilt. Die Höhe der Gesamtkosten wird von ihrer Streckenführung abhängig sein. Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie ging man von 16,1 Mio. € aus, wobei sich diese Zahl je nach Routenvariante ändern wird.
  • Welche Planungen gibt es für Anschlüsse und Anbindungen an weitere Ortschaften?
    Die mögliche Weiterführung der RSV in Richtung Basel wurde mit der Stadt Basel abgestimmt. Da jedoch noch keine Vorzugsvariante feststeht, gibt es auch noch mehrere potentielle Anknüpfungspunkte. Die Weiterführung von Schopfheim ins Obere Wiesental geschieht über das bestehende Radverkehrsnetz des Landkreises. Dort wird in Zukunft zu prüfen sein inwieweit eine weitere Ertüchtigung der Anschlüsse möglich ist. Auch in den anderen Kommunen wird die Radschnellverbindung in das bestehende Verkehrsnetz eingebunden werden. Bei Neuplanungen, wie am ZKL, ist Anbindung der RSV mit weiterer hochwertiger Radverkehrsinfrastruktur (z. B. Radvorrangroute, ZielNetz BW, o.ä.) wünschenswert.
  • Was bringt es uns auf dem Land einen Radschnellweg zu haben?
    Gerade für die Einwohner/innen auf dem Land wird die Infrastruktur verbessert. Aktuell entstehen oft kritische und gefährliche Situationen durch enge Wege, die sowohl von Radfahrer/innen als auch von Landwirt/innen genutzt werden. Durch eine Verbreiterung der Wege sollen hier die Gefahrensituation drastisch entschärft werden. Eine Verbreiterung macht das Radfahren nicht nur einfacher, sondern auch schneller und sicherer. Zudem verringert sich die Reisezeit um mit dem Rad die beiden Mittelzentren Waldkirch bzw. Emmendingen und das Oberzentrum Freiburg zu erreichen. Dadurch wird speziell den ländlichen Gebieten eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Vorteile bringen.
  • Streckenabschnitt Lörrach - Können in Lörrach zwei Varianten realisiert werden?
    Im Rahmen der Förderungen des Radschnellwegs Wiesental (RS7) kann nur eine Variante in Lörrach realisiert werden. Es ist jedoch nicht so, dass nur noch auf dem Radschnellweg gefahren werden darf, viel mehr ist die Radschnellverbindung in das Radverkehrskonzept des Landkreises (zu finden auf: https://www.loerrach-landkreis.de/Radverkehr) und die Fahrradstrategie der Stadt Lörrach (zu finden auf: https://www.loerrach.de/de/Stadt-Buergerschaft/Leben-in-Loerrach/Mobilitaet-Verkehr/Radverkehr) eingebunden. Die Kommunen können den Radverkehr und die Verbesserung des Radwegenetzes auch darüber hinaus fördern, z.B. durch die Ausweisung von Fahrradstraßen oder weitere Verbesserungen an der Radinfrastruktur.
  • Streckenabschitt Lörrach - Warum ist es sinnvoll, den Radschnellweg durch den Ort Brombach auf der Lörracher Straße zu führen? Stichwort Gefahrenquelle KFZ"
    Derzeit wird die Variante durch Brombach auf der Lörracher Straße noch geprüft und mit anderen Varianten verglichen. Bei der Variantenbewertung werden verschiedene Faktoren mit einbezogen, dabei insbesondere die Nutzungsqualität für den Radverkehr, Eingriffe in andere verkehrliche Nutzungen, die Umweltverträglichkeit und die Realisierbarkeit. Die Stärken der Variante durch Brombach liegen darin, dass sie nahe zum Stadtzentrum liegt und somit viele Ziel- und Quellpunkte anschließt. Jedoch berücksichtigen wir auch, dass aktuell sehr viel Kfz-Verkehr durch die Lörracher Straße fährt. Ein Ziel des Radschnellwegs ist es, den Radverkehrsanteil zu erhöhen und damit auch den Kfz-Verkehr zu verringern. Zur Verringerung des Kfz-Verkehrs wird auch die Möglichkeit von verkehrslenkenden Maßnahmen geprüft.
  • Streckenabschnitt Steinen - Warum kann man nicht den Weg an der Wiese, der schraffiert ist, etwas verbreitern und "ertüchtigen"?"
    Hier bestehen Bedenken bzw. Ausschlusskriterien von Seiten des Hochwasser- und Gewässerschutzes.
  • Streckenabschnitt Steinen - In Steinen wird die Passerelle geplant. Gibt es dort auch einen Radweg / eine Variante der RSV?
    In Steinen gibt es zahlreiche mögliche Varianten. Inwieweit die avisierte Passerelle eingebunden wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Bei den Planungen ist weiterhin ein großes Ziel den Radschnellweg in das bestehende Radverkehrsnetz einzubinden.
  • Streckenabschnitt Steinen - Variante 1 (rot): Wie kann der Zulieferverkehr für das Kleingewerbe in der Wiesenstraße gesichert werden?
    Der Zulieferverkehr wird weiter ermöglicht werden, es soll keine Verkehrsart ausgesperrt werden. Die möglichen Querschnitte und Führungsformen werden in einem nächsten Schritt noch geprüft.
  • Streckenabschnitt Steinen - Variante 1 (rot): Wie stellen Sie sich die Vorfahrtsregelung südlich des Bahnübergangs in Steinen vor?
    Grundsätzlich ist eine Querung von Straßen an Bahnübergängen immer herausfordernd. Vornehmlich gilt es, eine verkehrssichere Querung zu ermöglichen. In Bereichen von Bahnübergängen wird man Verlustzeiten für den Radverkehr hinnehmen müssen. In dem speziellen Fall gibt es weiterreichende Überlegungen den vorhandenen Bahnübergang in weiterer Zukunft zu schließen, wodurch die Radschnellverbindung konfliktfrei queren könnte.
  • Streckenabschnitt Steinen - Variante 3 (grün): Lohnt sich Variante 3, wenn man auf jetziger Strecke schneller ist?"
    Die Variante 3 würde in ihrer Attraktivität einen deutlichen Zugewinn bei Umsetzung der Planungen einer Passerelle erlangen. Ein weiterer Vorteil der Variante 3 ist der direkte Anschluss an den Ortsteil Höllstein. Aus diesen Gründen wird diese Führung weiter vertiefend betrachtet.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Gibt es noch südlichere Varianten, die das neue Gewerbegebiet mit anbinden?"
    Mit der grünen Variante 3 wurde eine südliche Variante hinzugenommen, die in der Machbarkeitsstudie noch nicht einbezogen war. Die möglichen Weiterführungen der Radschnellverbindungen auf den benachbarten Gemarkungen Schopfheim bzw. Steinen orientieren sich eher in nördliche Richtung, was den Spielraum für eine südliche Trassenführung einschränkt. Bei entsprechenden Hinweisen im Beteiligungsprozess kann eine weitere südlichere Trasse aber durchaus noch in die Prüfung aufgenommen werden.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Variante 1 (rot): Was passiert mit dem PKW-Verkehr auf der Hauptstraße?
    Zum jetzigen Zeitpunkt steht die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Radschnellverbindung noch nicht fest und wird in einem folgenden Planungsschritt vertiefend geprüft. Generell sind die Auswirkungen auf den (fließenden) Kfz-Verkehr maßgeblich von der Art der zukünftigen Radverkehrsführung abhängig, insbesondere davon, ob der Radverkehr separat im Seitenraum oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn, bspw. in Form einer Fahrradstraße, geführt werden soll. Im Rahmen des weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesses werden hierfür u. a. bestehende und prognostizierte Verkehrsmengen analysiert, um eine bestmögliche Verträglichkeit der Verkehrsarten gewährleisten zu können. Dabei werden auch die Möglichkeiten von verkehrslenkenden oder -regulierenden Maßnahmen für den Kfz-Verkehr geprüft.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Variante 1 (rot): Wie kommt der Radweg durch die beiden engen Kreisel? Und wie durch Hauptstraße mit hohem Autoverkehr?
    Hierfür gibt es verschiedene Lösungen: Breitere Furten oder auch eine Mittelinsel als Aufstellbereich für den Radverkehr. Dabei wird es wahrscheinlich zu Verlustzeiten für den Radverkehr kommen. Aufgrund der hohen Bedeutung für und starken Belastung durch den Kfz-Verkehr, ist eine von der Fahrbahn getrennten Führung des Radverkehrs auszugehen.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Variante 3 (grün): Ist der eventuelle zweispurige Ausbau der Bahnstrecke berücksichtigt?
    Das Planungsteam steht hierzu in engem Austausch mit den entsprechenden PlanerInnen. Die Variante wird zunächst weiterhin als realisierbare Option geführt. Etwaige Konkretisierungen zum Ausbau der Bahntrasse werden im weiteren Planungsprozess mitberücksichtigt.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Variante 3 (grün): Wie beurteilen Sie die Querung der Bahntrasse?
    Die genaue Lage der Bahnquerung (Köchlinstraße oder Neue Straße) steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und wird während des weiteren Planungsprozesses weiter untersucht. Im Bereich von Bahnübergängen werden auch bei Optimierung der Verkehrswege Verlustzeiten nicht zu vermeiden sein. Im Rahmen der laufenden Untersuchungen werden u. a. zu erwartende Schrankenschließzeiten, auch für Prognosefälle eines geplanten Ausbaus der Bahntrasse, analysiert, um die Auswirkungen bestmöglich abschätzen zu können.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Variante 3 (grün): Wie könnte die kritische Querung der stark befahrenen Straße in Höhe des Bahnhofs aussehen?
    Generell soll die Radschnellverbindung möglichst verlustzeitenfrei queren können. Im konkreten Fall hängt die tatsächliche Ausgestaltung von verschiedenen Randbedingungen (u. a. Schrankenschließzeiten, Kfz-Verkehrsaufkommen) ab, welche derzeit analysiert werden. Grundsätzlich soll eine verkehrssichere Querung gewährleistet werden, welche u. U. auch mit der Hinnahme von Wartezeiten einhergeht.
  • Streckenabschnitt Maulburg - Variante 3 (grün): Wie ist das Zusammenspiel mit dem Schülerverkehr zur Helen-Keller-Schule in der Alemannenstraße geplant?
    Schulstandorte gelten generell als wichtige Quell- und Zielorte, deren Erschließung während der laufenden Planungen untersucht wird. Kern der Planung einer Radschnellverbindung ist auch die Steigerung der Verkehrssicherheit, was mit positiven Synergieeffekten für die Einrichtung sicherer Verkehrswege für SchülerInnen mit sich bringt. Analysiert werden in diesem Zuge auch die Rahmenbedingungen betroffener Transportverkehre.
  • Streckenabschnitt Schopfheim - Wie geht man in Schopfheim vor, wenn man keine geeignete Variante findet?"
    Die Stadt Schopfheim und das Landratsamt Lörrach haben sich das Ziel gesetzt, Schopfheim an den Radschnellweg anzubinden. Wir gehen davon aus, dass eine geeignete Variante gefunden werden kann. Dies bedeutet natürlich auch Kompromisse. Um eine passende Variante zu finden und zu realisieren, ist es auf vereinzelten Abschnitten ggf. nötig, die Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen zu unterschreiten. Dabei darf max. 20% der gesamten Strecke die Qualitätsstandards unterschreiten.
  • Streckenabschnitt Schopfheim - Variante 1 (rot): Wird es in Gündenhausen für den Autoverkehr eine Einbahnstraße geben? Ich denke diese Straße ist zu schmal für eine zweispurige Straße plus Radweg.
    Die möglichen Führungsformen werden in einem nächsten Schritt noch geprüft. An dieser Stelle wäre es beispielsweise möglich, eine Fahrradstraße oder einen baulichen Radweg einzurichten. Zunächst sollen alle Möglichkeiten aufgezeigt und geprüft werden.
  • Streckenabschnitt Schopheim - Variante 2 (blau): Wäre „nur“ ein Radstreifen in beiden Richtungen auf der Straße durch das Industriegebiet möglich? Hinweis: In diesem Gebiet gibt es Schwerlastverkehr.
    Ein Radfahrstreifen wäre eine standardkonforme Führungsform. Ein Schutzstreifen hingegen stellt keine Führungsform für eine Radschnellverbindung dar. Die möglichen Führungsformen werden in einem nächsten Schritt noch geprüft. In dieser Situation muss definitiv der Schwerlastverkehr berücksichtigt werden.
  • Entscheiden die Hinweise und Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung über den Verlauf der Vorzugstrasse?
    Die Ergebnisse und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbetiligung sind ein Baustein für die spätere Routenwahl. Zusätzlich werden viele weitere Aspekte betrachtet (Naturschutz, Wasserrecht, Verkehrssicherheit, Verbindungsqualität, etc.).
  • Wie läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung ab?
    In einem ersten Schritt werden im Projektbegleitkreis alle interessentragenden Stakeholder informiert und als Multiplikatoren für das Projekt gewonnen. Neben der Darstellung und Diskussion der verschiedenen Standpunkt geht es insbesondere darum, dass Thema Radschnellwege in der breiten Öffentlichkeit zu verankern. Im zweiten Schritt, der Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sind alle dazu eingeladen auf einer Beteiligungskarte ihre Hinweise zum Projekt zu verorten.
  • Wie können sich Bürger und Bürgerinnen beteiligen, die keine digitale Möglichkeit haben?"
    In der Online-Beteiligungskarte können die verschiedenen Varianten angeschaut, sowie einfach und rund um die Uhr Hinweise gesetzt werden. Alle, die einen Internet-Zugang haben, können diese Möglichkeit vom 08.12.2021 bis zum 16.01.2022 nutzen. Wer keinen Zugriff auf die digitale Beteiligungskarte hat, kann sich telefonisch an translake wenden.
  • Gibt es eine Karte, in der die Ziele (Schule, Freizeit, Arbeitsplatz, Einkaufen, …) der Radfahrenden zu ersehen sind?"
    Die Hauptvarianten können online auf einer interaktiven Karte eingesehen werden: www.radschnellweg-wiesental.de/onlinebeteiligung Auf der Karte können über den Button rechts oben verschiedene Ansichten gewählt werden. Über die „Straßen“-Ansicht sind unter anderem Gebäude erkennbar, z.B. Schulen und weitere öffentliche Einrichtungen, Bahnhöfe, Firmen und Einkaufsmöglichkeiten. Vom 08.12.2021 bis 16.01.2022 besteht die Möglichkeit, auf der interaktiven Onlinekarte Hinweise an das Planungsteam einzutragen.
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